BIO? Logisch! (Teil 2)

Was darf ein Biobauer?

Die wichtigste Regel für einen Biobauern lautet: „Gehe schonend mit den natürlichen Ressourcen um!“. Er muss sich also mehr als seine konventionell wirtschaftenden Kollegen mit den Abläufen in seinem Betrieb auseinander setzen um dem ganzheitlichen Aspekt der biologischen Landwirtschaft gerecht zu werden.

Was darf ein Biobauer?

Die wichtigste Regel für einen Biobauern lautet: „Gehe schonend mit den natürlichen Ressourcen um!“. Er muss sich also mehr als seine konventionell wirtschaftenden Kollegen mit den Abläufen in seinem Betrieb auseinander setzen um dem ganzheitlichen Aspekt der biologischen Landwirtschaft gerecht zu werden.

Die Regeln und Pflichten eines Biobauern sind in einer EU-Verordnung genau vorgegeben. In diesem Teil der Serie möchten wir Ihnen einen Einblick in den Pflanzenbau und die Tierhaltung eines Biobauern geben.

Pflanzenbau

Damit das Gleichgewicht und die Fruchtbarkeit des Bodens erhalten bleibt, setzt ein Biobauer auf Sortenvielfalt im Rahmen der Fruchtfolge und auf ausreichenden Anbau von sogenannten Leguminosen (= Klee, Bohnen, Erbsen, Soja uvm…), die Stickstoff im Boden anreichern, der auch den nachher angebauten Kulturen zur Verfügung steht. Es wird kein üblicher Handelsdünger eingesetzt, stattdessen arbeitet der Biobauer mit organischem Dünger, wie Jauche, Mist, Gülle und Kompost.

Als Pflanzenschutzmittel gegen Schädlinge und Krankheiten verwendet man natürliche Mittel wie Gesteinsmehl, Öle im Obstbau oder Schwefel im Weinbau. Nützlinge wie Raubmilben werden zur Schädlingsregulierung eingesetzt. Der Biobauer verzichtet also ganz bewusst auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sondern versucht durch Unterstützung eines ökologischen Gleichgewichts Schädlinge, Krankheiten und Unkraut in Schach zu halten. Unkraut zum Beispiel wird ausschließlich mechanisch entfernt!

Tierhaltung

Es gibt viele Vorschriften für die Tierhaltung, hauptsächlich beziehen sie sich auf die Haltung, Fütterung und Krankheitsvorsorge der Tiere. Das Grundprinzip lautet: ein Biobauer hält nur so viele Tiere, wie er mit Futter vom eigenen Betrieb ernähren kann. Außerdem ist die Zahl der Tiere, die je Hektar gehalten werden dürfen, begrenzt. Als Beispiel: pro Hektar höchstens 2 Kühe oder 12 Mastschweine. Damit will man erreichen, dass die Tierhaltung den natürlichen Kreislauf zwischen Boden und Pflanze, Pflanze und Tier sowie Tier und Boden fördert. Denn um das Gleichgewicht der landwirtschaftlichen Produktion herzustellen, darf der Dünger (in Form von Kuhfladen oder Schweinemist), der die Pflanzen mit Nährstoffen versorgt und zur Verbesserung der organischen Bodensubstanz beiträgt, nicht im Übermaß verteilt werden.

Durch diesen Kreislaufgedanken wird eine Intensivhaltung in der biologischen Landwirtschaft automatisch ausgeschlossen.

Wichtig ist es auch, den Tieren im Stall ausreichend Platz zur Verfügung zu stellen. Im Schnitt sind die Mindeststallflächen um 50% größer als in der konventionellen Tierhaltung. Der Platz muss trocken, weich und warm sein und zumindest die Hälfte der Fläche muss aus festem Material bestehen (d.h. nicht aus Gitterkonstruktionen). Außerdem dürfen die Tiere nicht angebunden sein und es muss ein freier Zugang zu Weide- oder Freilandgelände bestehen oder es ist den Tieren Auslauf zu gewähren.
Kontrolliert und Gemessen werden diese Bedingungen anhand des sogenannten TGI – dem Tiergerechtheitsindex. Diese TGI ist Bestandteil des österreichischen Lebensmittelkodex und berücksichtigt folgende Kriterien: Bewegungsfreiheit, Sozialkontakt, Bodenbeschaffenheit, Licht, Luft, Lärm und Betreuungsintensität. Für jede dieser Kriterien werden Punkte vergeben. Der Biobauer muss nun eine bestimmte Punkteanzahl erreichen.

Daneben gelten noch zusätzliche andere Vorschriften, wie zum Beispiel für Geflügel ist grundsätzlich nur Freilandhaltung erlaubt und die Kälberhaltung in Einzelboxen ist untersagt.

Die Fütterung der Tiere erfolgt mit Biofutter – wenn möglich aus dem eigenem Betrieb. Junge Säugetiere werden mit natürlicher Milch gefüttert, vorzugsweise mit Milch der Muttertiere.

Bis 2005 dürfen konventionelle Futtermittel in begrenztem Umfang verwendet werden, wenn eine ausschließliche Versorgung mit Biofutter nicht möglich ist.

Wenn die Tiere krank werden, so ist nach Möglichkeit ein naturgemäßigtes Heilverfahren wie Homöopathie oder Akupunktur vorzuziehen, Tierarzneimittel dürfen nur unter Verantwortung eines Tierarztes verabreicht werden. Über jede Krankheit, Dauer, Arzneimittel, Wartezeit usw. muss der Biobauer genaue Aufzeichnungen führen.

Zusatzstoffe wie Antibiotika, Wachstumsförderer und gentechnisch veränderte Organismen sind streng verboten!

Alle Vorschriften werden von unabhängigen Kontrollstellen streng kontrolliert um dem Konsumenten die Sicherheit zu geben, ein natürliches Produkt auf den Tisch zu bekommen!

ezo